Konformitätserklärung
Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die dafür bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen
Es gelten folgende Bestimmungen:
Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen nach § 10 Abs. 2 BedGgstV nur mit Vorlage einer
Konformitätserklärung verkauft werden. Die Keramik muss in einem Labor auf die Einhaltung der
Höchstwerte für Blei und Cadmium geprüft werden. Die Konformitätserklärung wird hiermit
bereitgestellt. Die Prüfberichte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Diese Erklärung bezieht sich auf jegliche Keramik mit folgenden Glasuren:
“Pyritweiß”
“Rauchquarz”
“Lila Aurora”
“Nachthimmel”
“Wasserfall”
“Türkis”
“Moosgrün”
“Transparent”
“Kristallweiß”
Hiermit wird bescheinigt, dass die Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenstände-Verordnung
vom 10. April 1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935 / 2004 entspricht.
Die Abgabe von Blei und Cadmium wurde geprüft durch folgendes Laboratorium:
M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen
Die Prüfberichte wurden am 28. Februar 2025 (geführt unter der Register-Nr. 1/20242/Fi) ausgestellt.
Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr lieg bei 4mg/l. Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l.
Die Untersuchung ergab die folgende Abgabe:
“Pyritweiß”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Rauchquarz”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Lila Aurora”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe 0,003 mg/l
“Nachthimmel”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe 0,003 mg/l
“Wasserfall”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Türkis”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Moosgrün”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Transparent”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
“Kristallweiß”: Bleiabgabe <0,01 mg/l - Cadmiumabgabe <0,001 mg/l
Wedemark, den 05.03.2025
Lea Hasbach
Hastraweg 3
30900 Wedemark